Um das Lernziel zu erreichen, müssen Schüler:innen zunächst die **Ziele der EU** verstehen, die von der Friedenssicherung über wirtschaftliche Zusammenarbeit bis hin zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten reichen – ein Prozess, der sich seit den Römischen Verträgen 1957 und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) kontinuierlich weiterentwickelt hat. Dazu gehört es, den **Aufbau der EU** zu analysieren, etwa die Rollen des Europäischen Rates, der Kommission, des Parlaments und des Gerichtshofs, und zu erkennen, wie diese Institutionen durch Verträge wie den Lissabon-Vertrag 2009 gestärkt wurden. Des Weiteren müssen sie die **Handlungsmöglichkeiten der EU** in verschiedenen Politikfeldern wie Handel, Umwelt oder Sicherheit bewerten, etwa durch Vergleiche mit nationalen Entscheidungsprozessen oder anderen internationalen Organisationen wie den UN. Entscheidend ist auch, die **Bedeutung der EU für den Alltag** zu erfassen, etwa durch Freizügigkeit, Verbraucherschutz oder Förderprogramme, und dabei historische Entwicklungen wie den Fall der Berliner Mauer 1989 oder die Osterweiterung 2004 als prägende Momente zu reflektieren. Schließlich sollten sie in der Lage sein, **perspektivische Unterschiede** zu diskutieren, etwa zwischen den Interessen kleiner und großer Mitgliedstaaten oder zwischen EU-Befürworter:innen und -Kritiker:innen, um ein differenziertes Verständnis der europäischen Integration zu entwickeln.